Impressum

Die Stiftung Bauhaus Dessau wurde 1994 als gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Sie wird gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt, den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Stadt Dessau-Roßlau. Organe der Stiftung sind der Vorstand, Stifungsrat und der Wissenschaftliche Beirat.

Direktion / Vorstand der Stiftung

Prof. Philipp Oswalt

Adresse der Stiftung

Stiftung Bauhaus Dessau, 06846 Dessau-Roßlau, Gropiusallee 38
Tel.: (0340) 6508-250, Fax: (0340) 6508-226
E-Mail: service@bauhaus-dessau.de

Aufsichtsbehörde der Stiftung

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Das Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Bauhaus Dessau" finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (5.Jahrgang, Nummer 8, ausgegeben in Magdeburg am 14. Februar 1994, Seite 200). Die Satzung finden sie hier.

Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammem:

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesministerium für Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Oberbürgermeister der Stadt Dessau, Bürgermeister der Stadt Dessau.

Der Stiftungsrat beschließt grundsätzliche Angelegenheiten, u. a. den Haushalt, die Entlastung des Vorstands und die Berufung des Direktors. Die Mitglieder des Stiftungsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören derzeit folgende Mitglieder an:

Prof. Inken Baller, Ute Meta Bauer, Prof. Dr. Franziska Bollerey, Prof. Dr. Gerda Breuer, Wilfried Dechau, Prof. Dr. Peter Marcuse, Florian Rötzer, Prof. Albert Speer, Prof. Dr. Wolfgang Welsch, Petra Wesseler.

Der wissenschaftliche Beirat berät den Stiftungsrat und den Vorstand: in wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen; bei Werkstattprojekten zu Architektur, bildender und darstellender Kunst, Design und Urbanistik; bei Sammlung, Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Zeugnissen der Entwicklung des Bauhauses und seiner Wirkungsgeschichte; bei Lehr- und Forschungsaufgaben mit nationalen und internationalen Foren sowie dem Bauhaus Kolleg.

Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die sich durch besondere Leistungen auf wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet ausgezeichnet haben. Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Haftungshinweis

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Gestaltung

Doreen Ritzaure.do graphic and design,

Realisierung

Oliver Georgiwebverbund.de